· 

Musikproduktion nüchtern: den Bandnamen schützen

Hinweis: Der folgende Artikel stellt einen  subjektiven Erfahrungsbereicht  dar und ist keine Rechtsberatung und ersetzt auch keine! Rechtssichere Beratung kann nur  ein Patentanwalt bieten.

 

In den letzten Tagen und Wochen beschäftigte ich mich mit der eher bürotechnischen und rechtlichen Seite von Musik. Zunächst ging ich durch den Prozess des Markenrechts und meldete snake of Sry beim Patent- und Markenamt als Marke an. Das ist leicht möglich durch die elektronische Übermittlung direkt auf der Seite des Patentamts. Den Link muss man jedoch etwas suchen. Im Anschluss führt das Amt durch den gesamten Prozess.

Schwierig ist die richtige Klassenauswahl, über die man sich vorher informieren sollte, die sich dann nochmals in einzelne, völlig unterschiedliche und sich gegenseitige fremde und teilweise zig mal wiederholende Untertitel zerteilt. Glücklicherweise hatte ich Hilfe von einer sachkundigen Person. An dieser Stelle vielen herzlichen Dank an diese!!  Der Prozess selbst dauerte jedoch trotzdem 3 Stunden! Doch nun ist es geregelt und der Name ist geschützt.

 

(Für alle, die nach Abschluss des elektronischen Verfahrens den Hinweis suchen, wohin sie bezahlen müssen: Unbedingt wenn die Schaltfläche auftaucht, die Daten auf euren PC exportieren (dieser Schritt ist nicht erklärt in der Prozessmaske). Den Prozess komplett abschliessen. Auf den heruntergeladenen Unterlagen steht irgendwo auf den ersten Seiten die Bankverbindung. Ihr müsst nicht sofort überweisen, sondern habt dazu etwas Zeit. Ihr bekommt auch keine separate Rückmeldung zunächst, dass die Daten übermittelt wurden. Die Rückmeldung sind quasi die exportieren Dateien. Einige Tage oder Wochen später bekommt ihr dann Post vom DPMA mit dem Auszug eurer Anmeldung. - Achtung: der Prozess kann künftig ggf. ganz anders sein, als hier beschrieben! Dafür übernehme ich keine Haftung.)

 

Warum das ganze und Alternativen?

Nun, wie schon zuvor im Blog beschrieben, stieß ich auf einen anderen Sry. Keiner hat Interesse daran, seine Songs zu veröffentlichen und dann den Namen ändern zu müssen, weil andere bereits länger denselben innehaben . Selbst wenn man im Internet sucht, ob schon jemand anderes den Namen benutzt, kann es durchaus sein, dass man nichts findet und sich in trügerischer Sicherheit wähnt, die jedoch - wie auch mein Fall gezeigt hat - nicht davor schützt, dass der Name nicht doch schon von jemand anderem benutzt wird, der dann irgendwann urplötzlich aus dem Nichts auftaucht.

 

Und auch wenn man seinen Namen schon länger hat, aber nicht bekannt ist, und nun ein anderer daherkommt, der den gleichen Namen trägt, aber wesentlich erfolgreicher ist, kann dies wohl zur Folge haben, dass man seinen Namen abgeben muss, wenn sich der andere diesen  als Marke schützt. Denn hier zählt nicht, dass schützenswerter ist, was zuerst erfunden, sondern was erfolgreicher ist, sprich: mehr Geld erzielt. Wer will Abmahnungen und Streitereien und vor einem Gericht beweisen müssen, dass einem der Name gehört, weil man ihn zuerst hatte?  Und das noch gegen einen finanziell stärkeren Partner? Die Markeneintragung kostet zwar gutes Geld, aber schützt zumindest hiervor. 

 

Nun habe ich viel zum Urheberrecht gelesen; es gibt unzählige Seiten und Meinungen im Internet. Gesetzlich hat in Deutschland jeder das Urheberrecht seiner eigenen Schöpfung inne. Das Problem ist jedoch, zu beweisen, dass man der Schöpfer war. Und hier beginnt es dann blöd zu werden, wenn jemand mit der gleichen Idee ankommt. Dabei scheint es durchaus öfter vorzukommen, dass mehrere Menschen die gleiche Idee haben, ohne sie voneinander abzukupfern. Sofern alle, die dasselbe erfunden haben, damit kein Problem haben, dass andere auch dasselbe erfunden haben, bestehen keine Probleme. Aber das wird in der Regel sehr selten der Fall sein, auch wenn es das durchaus bei Bands gibt. Eine Rolle spielt dabei auch, wo die gleichnamige Band sich befindet. Es ist natürlich weniger problematisch, wenn diese in einem anderen Land ist, als nebenan. Wobei man sich hier kaum davor schützen kann, dass der gleiche Name z.B. in den USA oder einem ganz entfernten Winkel der Welt benutzt wird. Denn jedes Land hat verschiedene Urheberrechtsgesetze und eine Marke weltweit zu schützen ist mit sehr hohen Kosten verbunden und trotzdem fast unmöglich. Man müsste sich schon mit allen Urheber- und Markenrechten überall auf der Welt auskennen. Hundertprozentigen Schutz scheint es also nicht zu geben. Dafür günstigere Alternativen:

 

 

Wenn man ein Logo hat,  kann man ein Design schützen lassen, um sein Urheberrecht am Bandnamen nachzuweisen. Es gilt 25 Jahre, ist jedoch anscheinend nicht verlängerbar und der Schutz scheint nicht ganz so sicher, da er sich vor allem auf das Logo, nicht auf den Namen selbst bezieht. So habe ich das zumindest verstanden.

 

Oder einen Prioritätsnachweis machen, den man auch elektronisch erledigen kann (googelt es mal). Allerdings erschienen mir in letzterem Fall die Anbieter ein wenig seltsam. Da ich zunächst überlegte, auf diese Weise Songs abzusichern, fragte ich per Mail an, wie rechtlich sicher das ganze ist und erhielt aber eine mich nicht zufriedenstellende, eher ausweichende und m. E. wenig kundenfreundliche Antwort von einem Anbieter. Deshalb habe ich mich dagegen entschieden. Jedoch gibt es wohl einen Anbieter von Dekoartikeln, der sich wohl mit solch einem Prioritätsnachweis erfolgreich gegen einen anderen gewehrt hat, der die gleiche Dekoidee entworfen hat. Zumindest fand ich hierüber einen Presseartikel. 

 

Die Alternative mit dem verschlossenen Briefumschlag...die einen schreiben ja, die anderen schreiben nein. Was Gerichte nun endgültig anerkennen oder nicht, bleibt in der Sache ein Rätsel. So habe ich mich dazu entschieden, hierauf nicht zu setzen. Zumindest fand ich keinen Artikel, in dem jemand geschrieben hätte, er sei damit vor Gericht erfolgreich gewesen. Da scheint eher noch ein Fax an sich selbst rechtssicherer zu sein. Und auch hier ist fraglich, ob das wirklich anerkannt wird. 

 

Einen Tip erhielt ich noch: man sollte sich eine Domain mit seinem Bandnamen sichern.  Die eigene Domain soll dabei sowas sein wie der Faxnachweis der Urheberschaft. Ob dies nun wirklich im Fall so rechtsentscheidend sein kann, weiss ich nicht. Ganz alleine würde ich mich darauf nicht verlassen. Zudem gibt es viele Domainendungen, die man - wie beim Markenrecht die einzelnen Länder- alle dazukaufen müsste, um der Alleinherrscher hier zu sein. Will heissen, wenn ich band.de kaufe aber band.com nicht, kann ich demjenigen, der dann band.com kauft, das nicht untersagen.Und schwupp die wupp bin ich auch hier wieder in der Beweisphase wer war erster. Aber ein Gutes bleibt doch: Beim Domainsuchen kann man gut erkennen, ob es schon jemanden gibt, der den gleichen Namen benutzt. Auch wenn er anders im Internet nicht auftaucht.