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Musikproduktion nüchtern: Keyboardtöne sind urheberrechtlich geschützt?

Hinweis: Dies ist ein persönlicher Erfahrungsbericht und ersetzt keine Rechtsberatung zu diesem Thema und stellt auch keine Rechtsberatung dar. Es kann möglich sein, dass im Folgenden Rechtsbegriffe nicht korrekt verwendet werden, da ich Laie bin. Für die Richtigkeit oder Rechtssicherheit der folgenden Aussage übernehme ich keine Garantie oder Haftung.

 

Durch meine derzeitige Beschäftigung mit dem Urheberrecht und wie man die Rechte an seinen eigenen Songs schützt, stieß ich natürlich auch auf die Diskussion zum BGH Urteil bezüglich Samples (vgl. google Suche BGB Urteil zu Samples Kraftwerk vs. Pelham). Hier scheint natürlich klar, dass Samples oder Aufnahmen, die ich aus einem anderen Lied eines anderen Künstlers ungefragt herausziehe und in meine Sachen einbinde, ein Verstoß gegen das Urheberrecht sein können. Auch wenn der BGH wohl anders entschieden hat - aber die ganze Sachlage schlussendlich noch nicht geklärt zu sein scheint.

 

Doch da ich meine Musik mittlerweile aus Samples zusammenbaue - die ich zwar selbst einspiele und nicht von jemand anderem entnehme - interessierte mich das Urteil dennoch. Denn ich nutze hierzu ja voreingestellte Presets aus dem Syntheziser/Keyboard und  mir stellte sich zunächst die Frage:

 

Was ist denn ein Sample genau in rechtlichem Sinne?

Denn Samples nennt man ja auch Tonfolgen, die ein Keyboard automatisch erzeugt, z.B. wenn es Arpeggios spielt. Auch bei der Machine von Native Instruments arbeitet man mit Samples. Und wenn nun ein Sample, also eine Tonfolge dem Urheberrecht unterliegen kann, unterliegt dann das Sample oder das Keyboardarpeggio oder gar die Tonfolge in einer bestimmten Voice, die erzeugt wird, wenn ich eine Taste drücke, dem Urheberrecht?

 

Wenn ja, könnte die Folge davon  sein, dass ich diese Tonfolge, wenn ich diese in meine Lieder einbaue, nicht ohne Einverständnis des Urhebers veröffentlichen und insbesondere ohne lizenzrechtliche Genehmigung nicht entgeltlich veröffentlichen dürfte. Könnte dies wirklich sein? Denn dann würden tausende Keyboardspieler unwissend Urheberrechtsverletzungen begehen oder Lizenzen zahlen müssen. Das Keyboard wäre als reines Instrument nicht mehr nutzbar, so wie z.B. eine Gitarre.

 

Diesem Gedanken ging ich nun nach. Im Internet fand sich dazu nicht viel. Nicht viele Keyboarder haben dort diese Frage gestellt. Diejenigen, die es haben, erhielten nicht wirklich sinnvolle Antworten oder widersprüchliche. Einige waren der Meinung, die Keyboardtöne seien entweder nicht urheberrechtlich geschützt oder der Urheber trete mit Verkauf des Instruments sein Urheberrecht an den Nutzer des Instrumentes ab. Einige waren der Meinung, für die Veröffentlichung eigener Songs müsse man Lizenzen bezahlen. 

Also schaute ich in die Bedienungsanleitung des Instrumentes und hier steht eindeutig, dass sämtliche Voices urheberrechtlich geschützt sind und nur für die private Verwendung gestattet sind. - Schock.

Begehen nun alle Keyboarder der Welt, die öffentlich spielen ohne ihre Lizenzen an den Hersteller zu zahlen und das vielleicht gar nicht wissen, Urheberrechtsverletzungen?? Muss ich teure Lizenzen zahlen, wenn ich Songs gegen Geld veröffentliche?

Dies wäre unfair im Gegensatz zu allen anderen Instrumenten, deren Töne nicht urheberrechtlich geschützt sind.

 

Also suchte ich Infos auf der Seite des Keyboardherstellers. Leider nicht so einfach. Das Forum war nicht erreichbar. Zu diesem Thema nichts zu finden. Also schrieb ich Yamaha direkt an.

 

Native Instruments schreibt auf seiner Webseite ganz deutlich und leicht zu finden, dass man mit dem Kauf ihres Instruments ein Nutzungs- und Veröffentlichungsrecht erwirbt. Alle Töne sind auch hier urheberrechtlich geschützt und das Urheberrecht an den Tönen und der Software an sich verbleibt auch bei den Urhebern. Aber der Käufer darf die Töne selbst nutzen und veröffentlichen, wie es ihm beliebt und muss nichts dafür bezahlen (Stand 2019), auch wenn er eigene Songs verkauft.

 

Aber Vorsicht! Im Gegensatz dazu gibt es durchaus Musikprogramme mit eingebauten Tönen wie z.B. Magix Musicmaker, bei denen Lizenzen bezahlt werden müssen, auch für eigene Lieder, die hiermit erstellt werden, wenn sie verkauft werden. Denn auch hier liegt das Urheberrecht an den Tönen, die damit produziert werden, beim Hersteller. Und Magix sagt eindeutig, dass hier nur die private Nutzung gestattet ist. Für die öffentliche Nutzung und Veröffentlichung damit hergestellter Songs müssen Lizenzgebühren bezahlt werden, die teilweise gestaffelt nach Reichweite sein können! Unwissenheit oder Sorglosigkeit kann hier also böse aufschlagen.

 

So ähnlich ist es z.B. auch bei den Liedern. Man kann z.B. Urheber eines Songs  sein. Aber das Veröffentlichungsrecht z.B. nicht besitzen. Nämlich dann, wenn man dieses z.B. an einen Musikverlag oder Aggregator abgegeben hat. So etwas führt dann dazu, dass man seine eigenen Songs nicht selber spielen darf oder dafür sogar zahlen muss. Ein Nutzungsrecht erhält z.B. der Käufer einer CD. Er darf die Musik für seine privaten Zwecke nutzen, aber sie z.B. nicht veröffentlichen und hat kein Urheberrecht daran. Der Urheber bestimmt, wer welche Rechte bekommt. Nun wird klar, warum es in der Musikgeschichte des öfteren ein böses Erwachen für Musiker gab, die sich mit dieser Materie nicht beschäftigt haben. Und ich kann sagen, die Schwierigkeiten und die Komplexität dieses Themas enden hier noch lang nicht.

 

Wie verhält es sich nun mit der Nutzung von Keyboardtönen?

Für alle Keyboards kann ich da nicht sprechen und man sollte sich vorher erkundigen. Yamaha teilte mir mit, dass es sich sinngemäß wohl so ähnlich wie bei Native Instruments verhält. Aber ja, die Keyboardtöne sind urheberrechtlich geschützt. Was man nun nicht darf, ist Softwareteile kopieren und in andere Keyboards einbauen oder die Töne anderen Herstellern verkaufen. Ebenso ist es ein Urheberrechtsverstoß vorprogrammierte Demosongs, die auf jedem Keyboard zu finden sind, in seinen eigenen Kompositionen zu verwenden.

Aus den voices und arpeggios aber einen eigenen Song zu komponieren, auch wenn man die voices und arpeggios in der Standardeinstellung benutzt und nicht verändert, ist auch gegen Entgelt erlaubt, ohne dass hierfür Genehmigungen oder Lizenzen fällig werden. Denn man hat hier ein Nutzungs- und Veröffentlichungsrecht durch den Kauf des Instruments.

 

Uff, welch Erleichterung!